Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der medea
VertrriebsgmbH sind ausschließlich die nachstehenden Geschäfts-bedingungen
maßgebend. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht
ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich und
zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen,
telegrafischen oder telefonischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher
Bestätigung wirksam.
2. Angebot, Auftrag und Bestellung:
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Besteller erkennt die
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der medea VertriebsgmbH durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an. Im Falle der Nichterfüllung des
Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine
Stornogebühr in Höhe von mindestens 10 % des Auftragswertes als Gebühr in
Rechnung gestellt werden.
3. Bestellung, Lieferung, Lieferfristen und Versand:
Bestellungen werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen; zu ihrer
Gültigkeit ist die exakte Nennung des protokollierten Firmenwortlauts bzw. des
Namens und der Rechnungsadresse bindend. Spätere Wünsche des Auftraggebers
auf Änderung der Rechnungsadresse können nicht berücksichtigt werden. Alle von
uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist
beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung. Liefertermine gelten als
eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der Lieferfrist an den Kunden versandt wurde
oder dem Auftraggeber deren nachweisbare Versandbereitschaft gemeldet wurde.
Überschreitung der Lieferfristen begründet nur dann ein Rücktrittsrecht vom Vertrag,
falls dies ausdrücklich vom Auftraggeber in schriftlicher Form gefordert worden ist; die
Vorgabe eines gewünschten Lieferdatums alleine ist dazu nicht ausreichend.
Überschreitungen der Lieferzeit um bis zu 14 Tage gelten als allgemein akzeptiert.
medea Vertriebsg mbH ist berechtigt, Aufträge zur Lieferung oder Dienstleistung in
Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln zu fakturieren. Wir liefern unfrei
auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers von unserem Speditionslager; Sofern
vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht erfolgt die Lieferung mit Trans-o-
Flex. Mit der Übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende
Person, jedenfalls aber beim Verlassen des Versandortes, geht die Gefahr auf den
Besteller über, auch dann, wenn frei Haus geliefert wird. Werden Versand oder
Übergabe aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr
bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Für die Ausfuhr
einzelner Artikel und die Weitergabe an Dritte bestehen eindeutige gesetzliche
Bestimmungen, zu deren unbedingter Einhaltung wir uns verpflichtet haben. Der
Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, die Bestimmungen einzuhalten und die
Verantwortung für deren Einhaltung, auch gegenüber Abnehmern, zu tragen.
4. Preise:
Die von der medea VertriebsgmbH genannten Preise sind Nettopreise, ohne
Versandkosten, Transportversicherung und Mehrwertsteuer. Sie werden nach der
zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste berechnet. Preisänderungen infolge
tiefgreifender Veränderung der wirtschaftlichen Voraussetzungen behalten wir uns
vor, ebenso Korrekturen von Druckfehlern oder andere Irrtümer. Weiters ist die
medea Vertriebsgesellschaft m.b.H. berechtigt, Entgelte für Verpackung und Versand
sowie für Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungsmaterialien
gemäß der gültigen Preisliste zu verrechnen.
5.Installation:
Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, daß zum Zeitpunkt
der Lieferung oder Leistung alle elektrischen Anschlüsse vorhanden und alle
sonstigen der Sache dienlichen Vorkehrungen getroffen sind. Der Auftraggeber
bestätigt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über sämtliche
Installationserfordernisse, insbesondere Außenmaße, Installationsgewicht und
erforderliche Anschlüsse wie Strom-, Telefon- und Datenleitungen sowie
einzuhaltende Toleranzen betreffend elektrischem Strom, Lufttemperatur und
Luftfeuchtigkeit unterrichtet worden zu sein.
6. Zahlungsbedingungen:
Falls nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung per Nachnahme,
Vorauskasse oder Bankeinzug. Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter
Vereinbarung angenommen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist
berechnen wir neben Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat die Mahn-
/Inkassospesen des KSV1870. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen
wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist - aus welchem Grunde
auch immer - nicht zulässig. Wir behalten uns vor, bei Neukunden oder Großkunden
gesicherte Zahlungen zu verlangen. Wenn Geräte oder Systeme infolge von
Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht übergeben, installiert oder in
Betrieb gesetzt werden können, so muß Zahlung geleistet werden, als wenn
Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wäre.
7. Eigentumsvorbehalt:
Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
(einschließlich Zinsen, Montage und sonstiger Kosten) bzw. bis zur Erfüllung aller
uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Bei Be- oder
Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir auch Eigentümer der neuen Sache.
Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be- oder Verarbeitung
entstandenen neuen Sache (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem
sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden
Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Er ist ermächtigt,
die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht
uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter auf
Vorbehaltsware oder auf die im voraus abgetretenen Forderungen hat uns der
Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Die
Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller.
8. Gewährleistung und Haftung:
Wir bieten auf sämtliche von uns gelieferten und installierten Anlagen und
Maschinenteile eine Garantie von 6 Monaten (sofern nicht gesonderte Fristen
angegeben werden) ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Geräte in der Weise, daß
wir bei Vorliegen und Anzeige begründeter Mängel diese auf unsere Kosten beheben.
Die Garantiezeit auf Reparaturen und Ersatzteile beträgt 3 Monate. Reklamationen
jeder Art haben unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, nach Erhalt der
Ware schriftlich eingebracht zu werden. Die Geräte müssen innerhalb der
Garantiefrist an unsere Firma zurückgestellt werden bzw. es muß uns im Falle von
Vor-Ort Garantie die Möglichkeit gegeben werden, diese Mängel vor Ort zu beheben.
Unsere Gewährleistung beschränkt sich - nach unserer Wahl - auf Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder auf Vergütung des Fakturenwertes der nicht ersetzten Ware. Für
Produkte, die nicht von uns hergestellt worden sind, beschränkt sich unsere
Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche
gegen den jeweiligen Erzeuger. Wir übernehmen die für die Nachbesserung eines
gerügten und von uns anerkannten Mangels aufgewandten Arbeits- und
Ersatzteilkosten. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verbundenen Kosten (z.B. Transportkosten) trägt der Besteller. Alle Ansprüche des
Bestellers auf Schadenersatz, etwa für Kosten der Montage/Demontage von Anlagen
oder für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf von uns gelieferte Erzeugnisse
zurückzuführen sind, sind - aus welchem Rechtsgrunde auch immer -
ausgeschlossen. Ausgenommen von Garantie- und Ersatzansprüchen sind
Verschleißteile, wie z.B. magnetische und/oder optische Datenträger, Magnetköpfe
bei Datensicherungsanlagen, Farbbänder oder Druckköpfe, sowie Fehler durch
unsachgemäße Bedienung (auch Belastung durch Schmutz, Staub, Schock,
Überspannung, Umgebungstemperatur unter 15°C oder über 25°C, Luftfeuchtigkeit
über 80 %), deren Ersatz bzw. Behebung nach Aufwand verrechnet wird. Unsere
Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Abnehmer uns einen offensichtlichen
Mangel nicht binnen 8 Tagen ab Feststellung anzeigt oder wenn nicht von uns
befugte Personen Eingriffe in den Liefergegenstand vornehmen. Technische
Änderungen und Verbesserungen unserer Geräte, Zubehöre und Software und
insoweit Abweichungen von unseren Angeboten und Prospekten behalten wir uns
vor. Unsere Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach durch den Wert des einzelnen
Liefergegenstandes begrenzt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für
Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Lieferung von Software
beinhaltet nur das Nutzungsrecht an dieser. Sie erfolgt nur zur alleinigen Benutzung
durch den Endabnehmer und darf dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden.
Die Haftung für Schäden und Verluste, die aus der Benützung eines der gelieferten
Programme entstanden sind, wird ausgeschlossen. Mängelrügen berechtigen den
Auftraggeber nicht, fällige Rechnungen zurückzuhalten oder zu verkürzen.
9. Warenrücksendungen:
Rücksendungen können nur dann von uns angenommen und bearbeitet werden,
wenn diese mit einer von uns vergebenen Rücksendenummer (RMA-Nr.) versehen,
original verpackt, vollständig sind und frei Haus angeliefert werden. Allen
Rücksendungen ist eine Kopie der Rechnung und eine ausführliche
Fehlerbeschreibung beizulegen. Reparierte oder ausgetauschte Produkte können nur
bei uns abgeholt oder kostenpflichtig zugestellt werden. Weisen Rücksendungen
keinen nachvollziehbaren Fehler auf, wird eine Gebühr nach Aufwand, mindestens
jedoch EUR 50,- verrechnet.
10. Rücktritt:
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus
irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
11. Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; dies gilt auch für die Abrede, auf
Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise
unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch
die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur
Anwendung kommenden Bestimmungen österreicheischen Rechts. Gerichtsstand für
alle Rechtsstreitigkeiten über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrages und
Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.
Wien, im Jänner 2004
Die Geschäftsleitung
Medea Vertriebsges.m.b.H.